Krankenversicherungs- und Sozialabgaben sowie gesetzliche Neuerungen
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Versicherung

Krankenversicherungs- und Sozialabgaben sowie gesetzliche Neuerungen

Die anhaltende Preisdynamik im Gesundheitswesen wie auch der Kosten für die Sozialabgaben unseres Landes nehmen auch im Jahr 2026 zu. Maßgeblich hierfür sind die sogenannten Rechengrößen der Sozialversicherung, auf Basis derer die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung wie auch die gesetzliche Rentenversicherung ermittelt werden. Berechnet werden die Steigerungen anhand der Einkommensentwicklung der arbeitenden Bevölkerung des Landes.

von

Christoph Braun

Geschäftsführender Gesellschafter

7. Januar 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab Januar 2026 auf jährlich 69.750 EUR (2025: 66.150 EUR) und die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellten die Aufnahme in die private Krankenversicherung vom Gesetzgeber gestattet wird, steigt auf jährlich 77.400 EUR (2025: 73.800 EUR). Im Jahr 2026 erhöht sich das Einkommen, auf welches Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichten sind, auf einen erstmals sechsstelligen Wert mit 101.400 EUR (2025: 96.600 EUR). Daraus resultieren einmal mehr entsprechend hohe Beitragssteigerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn wir beispielhaft von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (variiert je Krankenkasse) von 2,9 % ausgehen, bedeutet dies in der Spitze einen Beitrag von 1.261,32 EUR im Monat und somit einer Steigerung von 7,4 % gegenüber dem Vorjahr. Auffällig ist, dass die Steigerung vermutlich noch viel höher ausgefallen wäre, hätte der Bund kurz vor knapp nicht noch ein Darlehen an die gesetzliche Pflegeversicherung vergeben. Wann dieses jedoch wie zurückgezahlt werden soll, ist fraglich. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschlechtert sich weiter gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV). Zwar steigen auch die PKV-Beiträge zum Teil deutlich, jedoch von einem niedrigeren Grundniveau aus – bei besseren Leistungen, langfristig stabiler Finanzierung und Beitragsrückerstattungen bei nicht genutzten Leistungen.

 

Doch es gibt auch noch gute Nachrichten, die uns aus Sicht des Steuer- und Sozialrechts im Jahr 2026 erwarten: Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro angehoben. Dadurch bleibt ein höherer Anteil des Einkommens steuerfrei. Gleichzeitig wird der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7% gesenkt. Und noch ein erfreulicher Ausblick für eine steuerliche Freistellung ist die sogenannte „Aktivrente“, welche von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Das bedeutet: Wer das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat und weiterarbeitet, darf bis zu 2.000 EUR monatlich steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass es einen monetären Anreiz gerade für die Generationen gibt, die die meiste Erfahrung am Arbeitsmarkt gesammelt haben und es mehrheitlich gewohnt sind, Ihren Lohnerwerb mit viel Fleiß und Disziplin auszustatten.

Inklusive der Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung zahlt der gesetzlich Krankenversicherte im Jahr 2026 in der Spitze bis zu 1.261 EUR im Monat an Beitrag!

 

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