Was wurde beschlossen
Der Bundesrat hat im Mai 2026 das sogenannte „Altersvorsorge-Reformgesetz“ verabschiedet. Ab 2027 gibt es ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgemodell: Eine Investition auch in Investmentfonds und ETFs ist möglich, und das bei weniger Bürokratie.
Was sich konkret ändert:
Die Förderung beträgt, abhängig von den selbst eingezahlten Beiträgen, bis zu EUR 540 jährlich. Pro Kind sind jährlich bis zu EUR 300 zusätzlich an Förderung möglich. Eine Anlage des angesparten Kapitals ist auch in Investmentfonds und ETFs möglich und daher ohne die bisher obligatorischen Garantien. Das Ganze ist jetzt auch für Selbstständige und Freiberufler möglich.
Was mit einem bestehenden Riester-Vertrag passiert
Zunächst einmal nichts – eine Änderung erfolgt nur beim eigenständigen Handeln. Ein Wechsel des Modells kann, muss aber nicht Sinn machen – es kommt auf die eigene, individuelle Situation an.
Nichts überstürzen!
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, sollte gründlich, ordentlich und mit entsprechender fachlicher Expertise entweder in Eigeninitiative oder durch Fachexperten gründlich und ordentlich recherchiert ermittelt werden – die richtige Entscheidung führt schlussendlich über Jahrzehnte oftmals zu mehreren zehntausend Euro Unterschied im Rentenkapital.



